Servicestellen (BEM)

hackenberger, Thursday, 30.06.2005, 15:21 (vor 6883 Tagen) @ hackenberger

Hallo Andrea,

noch eine grundsätzliche Anmerkung zum Thema "Eingliederungsmanagement und eine Regelung hierzu".

Dieses ist nicht nur ein Thema der SchwbV. Von diesem Eingliederungsmanagement sind ja in der Merzahl vermutlich "Nichtbehinderte" betroffen. Daher ist hier auch der BR/PR sehr massiv betroffen bzw. mit einzubinden.

Der BR/PR hat auch die besseren Mittel hier eine Regelung zu erreichen. Daher nehmt diesen von Anfang an mit an Bord. Sie haben auch i.d.R. das größere Wissen bezüglich des Abschlusses von betrieblichen Regelungen.

Wir die SchwbV sollten hier aber auf alle Fälle unser Fachwissen mit einbringen und auch darauf achten, dass soweit erforderlich und sinnvoll die besonderen Belange der Behinderten und aber auch die Rechte der SchwbV beachtet werden.


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