Eingliederungsmanagement für ALLE (BEM)
» Dieses ist nicht nur ein Thema der SchwbV. Von diesem Eingliederungsmanagement sind ja in der Merzahl vermutlich "Nichtbehinderte" betroffen. Daher ist hier auch der BR/PR sehr massiv betroffen bzw. mit einzubinden....
Bernhard ist zuzustimmen: Das Eingliederungsmanagement ist entgegen anders lautender Literatur und erstinstanzlicher Rechtsprechung nach dem obergerichtlichen Urteil des [link=http://www.mkvdp.de/index.php>page=aktuell/512.html]Landesarbeitsgerichts[/link] Niedersachsen (Hannover) vom 29.03.2005, 1 Sa 1429/04, nicht nur bei schwerbehinderten und gleichgestellten behinderten Beschäftigten, sondern auch bei behinderten, von Behinderung bedrohten und allen nichtbehinderten Beschäftigten durchzuführen.