Beteiligung (Allgemeines)
Hallo,
Folgender Sachverhalt: Mein Konzern(Energieunternehmen)erwirbt die Mehrheit eines anderen Unternehmens. Dieses soll jetzt in den Konzern integriert werden. Ein Teil des übergehenden Unternehmens bleibt bei unserer Konzernmutter ein anderer bei einer der Töchter.(Bedingt durch Unbundling) Dazu werden die entsprechenden Verhandlungen demnächst aufgenommen. Nach Ansicht der Projektführung ist bei diesen Gesprächen nur der Konzernbetriebsrat zu beteiligen.
Mein Fragen:
Trifft das dann nicht auch auf die Konzernschwerbehindertenvertretung zu>
Wenn Schwerbehinderte betroffen sind wäre dann nicht auch die Schwerbehindertenvertretung der aufnehmenden Tochter zu beteiligen>
Viele Grüße
Ralf