Beteiligung (Allgemeines)
Hallo Ralf,
es ist jeweils die zuständige SchwbV zu beteiligen welche auf der Stufe des zuständigen und beteiligten BR steht. Also KBR = KSchwbV, BR = SchwbV.
In der Folge dieser Maßnahme kann es und wird es dann wohl auch Zuständigkeiten des BR = SchwbV geben. Nämlich wenn es dann später um Themen wie Eingleiderung/Versetzungen usw. von betroffenen AN in den Betrieb geht.
Rechtlich geht es hier ja wohl um eine Betriebs- bzw. Teilbetriebsübergang. Da Du ja BR bist, denke ich, dass diese Themen klar sind.
PS: Bitte Profil noch ergänzen. Also, Gesetz, Anzahl der Schwerbehinderten