Beteiligung (Allgemeines)

hackenberger, Friday, 28.10.2011, 10:42 (vor 5474 Tagen) @ Ralf

Hallo Ralf,

es ist jeweils die zuständige SchwbV zu beteiligen welche auf der Stufe des zuständigen und beteiligten BR steht. Also KBR = KSchwbV, BR = SchwbV.

In der Folge dieser Maßnahme kann es und wird es dann wohl auch Zuständigkeiten des BR = SchwbV geben. Nämlich wenn es dann später um Themen wie Eingleiderung/Versetzungen usw. von betroffenen AN in den Betrieb geht.

Rechtlich geht es hier ja wohl um eine Betriebs- bzw. Teilbetriebsübergang. Da Du ja BR bist, denke ich, dass diese Themen klar sind.

PS: Bitte Profil noch ergänzen. Also, Gesetz, Anzahl der Schwerbehinderten


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