voller Zusatzurlaub trotz Elternzeit (Zusatzurlaub)
Liebe SBVler,
eigentlich ist meine Frage bereits durch die Leitsätze BAG-Urteils vom 17.5.11, 9 AZR 197/10 im Grundsatz beantwortet.
Was dennoch nicht heißen muss, das es alle Rechtsgelehrten so sehen müssen! Aktuelles Beispiel in der Zeitschrift Behindertenrecht.
Widersprüchlich ist a.m.S. daher der Hinweis aus dem Knittel-Kommentar zu §125 S.1303 RnNr 37:
Der so ermittelte Zusatzurlaub ist dem allgemeinen Urlaubsanspruch hinzuzurechnen. Er darf nicht aus aus anderen Gründen wieder vermindert werden.
Entsteht der volle Zusatzurlaub 5 Tage, dürfte er trotz unterjähriger Elternzeit nicht verringert werden.
Besonders betroffen Sie unsere sb "Mamies"
Eine entsprechende BV gibt es nicht.
Beste Grüße, Markus