voller Zusatzurlaub trotz Elternzeit (Zusatzurlaub)

hackenberger, Thursday, 03.11.2011, 18:48 (vor 4581 Tagen) @ SBV_AZHV

Hallo Markus,

» Widersprüchlich ist a.m.S. daher der Hinweis aus dem Knittel-Kommentar zu § 125 S.1303 RnNr 37:
Er ist nicht widersprüchlich aber er kann zu Missdeutungen führen. Er bezieht sich aber auch ausschließlich auf den § 125 Abs. 2 Satz 3 SGB IX (Zwölftelung Regelung).

Weiter, der Abs. 2 Satz 3 des § 125 SGB IX betrifft nicht die mögliche Kürzung des Urlaubsanspruches lt. Elternzeitgesetz. Er bezieht sich ausschließlich auf das Thema Zwölftelung des Zusatzurlaubes bei Unterjährigem entstehen des Urlaubsanspruches.

Aber ja, dieses BAG-Entscheidung könnte nun berücksichtigt werden und daher in die Kommentierungen zur besseren Verständlichkeit aufgenommen werden.

Zu beachten ist aber auch, dass das Elternzeitgesetz erst später eingeführt wurde. In diesem Gesetz hat der Gesetzgeber (leider) eine negative Regelung betreffend des gesetzl. Urlaubsanspruches getroffen.

Da nun aber der Grundsatz gilt, dass der Zusatzurlaub, da auch gesetzl. Anspruch, folgt den Regel des gesetzl. Urlaubes lt. Bundesurlaubsgesetz gilt dieses nun auch hier.

Aber ja, es ist nicht immer einfach dieses alles gleich zu erkennen und zu verstehen.


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