Hausrecht (Allgemeines)
Hallo,
Hinweis, das Hausrecht hat man nur im Büro der SchwbV. Nimmt man die Mandatsaufgaben in dem Büro wahr in welchem man auch seine arbeitsvertragliche Tätigkeit ausübt, so hat man dort kein Hausrecht. Dann kann man dieses ausschließlich für die Zeit der Wahrnehmung der Mandatsaufgaben beanspruchen.
Der AG muss der SchwbV die notwendigen Sachmittel und Büro bereitstellen, § 96 SGB IX. Also AG und BA-Schwb (§ 98) ansprechen. Stellt er dieses nicht bereit in schriftlich unter Fristsetzung (2 Wochen) auffordern und darauf hinweisen, dass man sonst LEIDER den Rechtsweg nutzen müsste, was man aber auch wegen der guten Zusammenarbeit § 99 SGB IX nicht möchte.
PS: Auch einmal unter A-Z (Büro) nachlesen und Suchfunktion mit den Suchbegriffen Büro und Sachmittel nutzen.
Auch mal den § 96 SGB IX und die Kommentierung dazu durchlesen. Das geht ja auch vor einer Schulung.