Heilbewährung ja oder nein? (Allgemeines)
Hallo,
die Befristung eines Ausweises hat grundsätzlich nix mit einer evtl. Befristung des Bescheides zu tun. Der Bescheid ist maßgeblich.
Die Ausweisbefristung beruht auf § 69 Abs. 5 SGB IX
[link=http://]http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_9/__69.html[/link]
Grundsätzlich hat ein VA immer - auch bei unbefristeten Bescheiden - das Recht, die GdB-Feststellung mit Wirkung für die Zukunft zu überprüfen. Die Verlängerung des Ausweises wird da gern mal als Anlass genommen. Es muß aber nicht überprüft werden.
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&Tschüß
Wolfgang