Heilbewährung ja oder nein? (Allgemeines)
» Hallo,
»
»
» Die Ausweisbefristung beruht auf § 69 Abs. 5 SGB IX
» [link=http://]http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_9/__69.html[/link]
Allerdings gibt es mittlerweile auch die Möglichkeit des unbefristeten Ausweises.
In der Schwerbehindertenausweisverordnung
http://www.gesetze-im-internet.de/schwbawv/__6.html
§ 6(2) heisst es:
(2) Die Gültigkeit des Ausweises ist für die Dauer von längstens 5 Jahren vom Monat der Ausstellung an zu befristen. In den Fällen, in denen eine Neufeststellung wegen einer wesentlichen Änderung in den gesundheitlichen Verhältnissen, die für die Feststellung maßgebend gewesen sind, nicht zu erwarten ist, kann der Ausweis unbefristet ausgestellt werden.
VG
Hotte
--
Richard v. Weizsäcker:
"Nicht Behindert zusein,ist wahrlich kein Verdienst, sondern ein Geschenk, das jedem von uns jeder Zeit genommen werden kann."