613a (Allgemeines)

Alto, Sachsen Anhalt, Monday, 14.11.2011, 09:59 (vor 5457 Tagen)

Hallo Ihr Lieben,

anbei eine Frage zum 613a.
Ein Betriebsübergang findet von Firma A zu Firma B und dann zu Firma C statt. In der Firma B verbleiben die Kollegen für eine sogenannte logische Sekunde. Jetzt meine Frage, inwieweit hat die Interessenvertretung ein Mitbestimmungsrecht. Ich dachte immer zwei mal, nämlich beim Eintritt und beim Austritt. Der AG ist anderer Meinung, da hier keine wesentliche Betriebsänderung stattgefunden hat.

Vielen Dank für Eure Hilfe.
PS. Suchfunktion habe ich natürlich genutzt :-)

Viele Grüße


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