613a (Allgemeines)
Hallo Alto,
» Frage zum Betriebsübergang 613a.
Das ist eine Fragestellung für BR, wir sind hier ein SchwbV-Forum!
Das Thema Mitbestimmung des BR bei Betriebsübergang BGB § 613a ist ganz klar im BetrVG geregelt.
Sollte der BR hier Fragen/ Probleme haben, so kann er sich hier sachverständige und anwaltliche Hilfe holen.
Doch der AG hat gar nicht so Unrecht. Denn: [link=http://www.urteilsticker-betriebsrat.de/newsletterarticle.asp>his=5098.453.5588&id=8254]Nicht jeder Betriebsübergang löst ein Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats aus.[/link]
PS: Immer daran denken, auch bei Einbringen in Themen, wir sind die SchwbV und nicht BR!!
Kontextlink:
Betriebsübergang: Ein Jahr Schonfrist / gesetzliche Informationspflicht