613a (Allgemeines)

hackenberger, Monday, 14.11.2011, 10:16 (vor 5457 Tagen) @ Alto

Hallo Alto,

» Frage zum Betriebsübergang 613a.
Das ist eine Fragestellung für BR, wir sind hier ein SchwbV-Forum!

Das Thema Mitbestimmung des BR bei Betriebsübergang BGB § 613a ist ganz klar im BetrVG geregelt.

Sollte der BR hier Fragen/ Probleme haben, so kann er sich hier sachverständige und anwaltliche Hilfe holen.

Doch der AG hat gar nicht so Unrecht. Denn: [link=http://www.urteilsticker-betriebsrat.de/newsletterarticle.asp>his=5098.453.5588&id=8254]Nicht jeder Betriebsübergang löst ein Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats aus.[/link]

PS: Immer daran denken, auch bei Einbringen in Themen, wir sind die SchwbV und nicht BR!!

Kontextlink:
Betriebsübergang: Ein Jahr Schonfrist / gesetzliche Informationspflicht


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