Teilzeit und Ablehnung von Mehrarbeit? (Allgemeines)
Hallo zusammen!
Nach über einem Jahr Mitlesens (und auch viel Lernens)
habe ich nun auch mal selber ein Problem bzw. eine Frage.
Entsprechende Beiträge habe ich gefunden und auch die Suchfunktion genutzt doch leider bin ich nicht (für das Problem passend) fündig geworden.
Betrifft § 124 SGB IX
Folgender Sachverhalt:
Ich (GdB 50) arbeite jetzt 11 Jahre in einer Einrichtung, die behinderte Menschen betreut.
Mein Teilzeit-Arbeitsvertrag lautet auf 20 Wochenstunden, d.h. DTA (durchschnittl. tägl. Arbeitszeit) von 4 Stunden.
Es wurde und wird so gehandhabt, daß die Dienstpläne wohl in Abstimmung mit den Ma erstellt werden - zeitliche Ausnahmen (längere Arbeitszeiten) aber an der Tagesordnung sind, da wir ja mit Menschen arbeiten.
Kaum einer der MA ist ohne Überstunden!
Die Arbeitzeiten sind flexibel. d.h. Mehr- oder auch (gaaaanz selten) Minusarbeitsstunden laufen auf ein Zeitkonto, das mehr oder weniger lang vor sich hergeschoben wird, da kaum Möglichkeiten zum Abbauen.
Ich soll in der kommenden Woche eindeutig mehr als meine vertragl. festgelegten 20 Stunden arbeiten, möchte dies aber aus gesundheitlichen Gründen gerne ablehnen.
Daher nun meine Frage: wie definiert sich in einem solchen Fall die Mehrarbeit>
Alles was über meine DTA (s.o.) hinausgeht oder sind die Vollzeitstunden das Maß der Dinge>
Nun werdet Ihr mich sicher an meine VP verweisen hier habe ich meine persönl. Gründe, warum ich diese nicht anspreche bitte um Verständnis.
Für aufklärende Antworten bin ich jetzt schon dankbar! :flower:
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Frauen gehen nur in die Knie, wenn es der Gesundheit dient! 