Teilnahme (Seminare / Fortbildung)
Hallo Jürgen,
die Antwort lautet JANEIN.
Die Frage hier ist, ist es eine Veranstaltung gem. § 96 Abs 4 Satz 3>
Wenn es mit der Zusammenarbeit der SchwbV und AG klappt, dürfte es kein Problem sein.
Optimal ist es immer, wenn das IA oder der VdK Veranstalter ist und gem. § 96 Abs 4 Satz 3 einlädt.
Hier sollte also der Veranstalter des Arbeitskreises gem. § 96 Abs 4 Satz 3 einladen und als Top ein Fachthema, z.B. neue Rechtslage gem. aktueller Rechtsprechung des BAG/BSG, aus dem SGB IX angeben. Weiter aber auch die Teilnahme bestätigen.
Dem AG die Einladung/Teilnahme frühzeitig zur Kenntnis bringen.
Kontextlink:
Musterschreiben für die Mitteilung an den Arbeitgeber/Dienstherrn