Teilnahme (Seminare / Fortbildung)

hackenberger, Friday, 18.11.2011, 16:29 (vor 4549 Tagen) @ Jürgen aus Porta

Hallo Jürgen,

die Antwort lautet JANEIN.

Die Frage hier ist, ist es eine Veranstaltung gem. § 96 Abs 4 Satz 3>
Wenn es mit der Zusammenarbeit der SchwbV und AG klappt, dürfte es kein Problem sein.

Optimal ist es immer, wenn das IA oder der VdK Veranstalter ist und gem. § 96 Abs 4 Satz 3 einlädt.

Hier sollte also der Veranstalter des Arbeitskreises gem. § 96 Abs 4 Satz 3 einladen und als Top ein Fachthema, z.B. neue Rechtslage gem. aktueller Rechtsprechung des BAG/BSG, aus dem SGB IX angeben. Weiter aber auch die Teilnahme bestätigen.

Dem AG die Einladung/Teilnahme frühzeitig zur Kenntnis bringen.

Kontextlink:
Musterschreiben für die Mitteilung an den Arbeitgeber/Dienstherrn


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