Teilnahme (Seminare / Fortbildung)

hackenberger, Friday, 18.11.2011, 20:59 (vor 4549 Tagen) @ Jürgen aus Porta

Hallo Jürgen,

toll wenn der AG so handelt. Das es was bringt bin ich mir fast sicher. Das zu bestätigen liegt dann ja an Dir ;-)

Der BR kann hier NICHTS beschließen. Er ist für die Mandatsaufgaben/ -tätigkeiten und Schulungsmaßnahnem bzw. Teilnahme an ArbGr usw. der SchwbV nicht zuständig. Er ist wie auch der AG hier nicht weisungsbefugt und die SchwbV nicht weisungsgebunden. Der BRV sollte dieses eigentlich wissen.


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