Wahlen SBV, auch wenn BR noch im Amt? (Wahlen)

jacamido, Bonn, NRW, Sunday, 20.11.2011, 13:36 (vor 5449 Tagen)

Hallo Zusammen,

bei uns ist folgendes Problem:

aus 3 Unternehmen ist nun eins geworden mit drei Standorten. An jedem Standort gibt es einen Betriebsrat und eine SBV. Zur Zeit gibt es auch an den diversen kleinen Standorten noch einen BR. Aufgrund eines vermutlichen Formfehlers beim Ü-TV werden die Betriebsräte nun verlangen, dass im nächsten Jahr noch keine Neuwahlen stattfinden sollen, sondern dass der BR bis zum Ende der regulären Amtszeit, in dem Falle Mitte 2014, im Amt bleiben soll und zwar in der Zusammensetzung und Anzahl, wie es z.Zt. noch ist.

Im Moment haben wir 3 SBV's, wobei ich mit meinen 15 Schwebis die kleinste Nummer bin.:-| Wir werden nun mit dem zweiten Unternehmensteil in Bonn verschmolzen und ziehen in ein Gebäude.

Jetzt ist die Frage: müssen wir die Wahlen Ende 2012 einhalten oder können wir auch eine Verlängerung verlangen>

Wenn ich es richtig gelesen habe, müsste ich mein Amt niederlegen und alles der SBV des anderen UT's überlassen, da ich weniger Schwebis habe, als sie. Dies würde aber meinen Schwebis überhaupt nicht gefallen, da sie die andere SBV ja überhaupt nicht kennen..... Außerdem wäre ich noch keine 12 Monate im Amt, da ich erst im April 2011 gewählt wurde.:-(

Was können wir tun>>

Danke für euren Rat,

Gaby

Wahlen SBV, auch wenn BR noch im Amt?

hackenberger, Sunday, 20.11.2011, 13:58 (vor 5449 Tagen) @ jacamido

Hallo Gaby,

bei euch findet wohl ein Betriebsübergang statt.

Wenn dem so ist und in beiden oder mehreren Betrieben SchwbV gewählt sind, verliert die SchwbV ihr Mandat deren Betrieb in einen anderen übergeht/verschmolzen wird. Die SchwbV des aufnehmenden Betriebes behält das Mandat und bekommt dann die Schwbs der anderen Betriebe dazu.

Lese hierzu auch in der Broschüre des IA auf Seite 14 links Spalte unten.
Wahlbroschüre im Abschnitt "2.2 Außer der Reihe" (Seite 14 der Broschüre links)

Wenn auf Grund von Formfehlern der BR nicht neu wählt/ wählen muss, trifft dieses auch auf die SchwbV zu, gleiche Rechtstellung!

Hier der betreffende Teil der Wahlbroschüre des IA!

– wenn der Betrieb/die Dienststelle in eine/n andere/n Betrieb/Dienststelle eingegliedert wird. (Fußnote 47) Eine solche Eingliederung liegt dann vor, wenn aufnehmender und eingegliederter Betrieb rechtlich zu einer Einheit verschmolzen werden; z. B. wenn der 250-Mann-Betrieb "Industria AG" den 50-Mann-Betrieb "Stanzerei Egon Müller" am selben Ort aufkauft und einheitlich nur noch die Firma "Industria AG" führt. Das Amt der Schwerbehindertenvertretung des eingegliederten Betriebs endet, während sich der Tätigkeitsbereich der Schwerbehindertenvertretung des/der aufnehmenden Betriebs/Dienststelle auf den/die hinzugekommene/n Betrieb/Dienststelle ausdehnt. (Fußnote 48)

– wenn ein Betrieb/eine Dienststelle mit einem/einer oder mehreren selbständigen Betrieb/en/Dienststelle/n in der Weise zusammengelegt wird, dass jede der beteiligten Betriebe/Dienststellen ihre bisherige Aufgaben- und Organisationsidentität verliert und ein(e) ganz neue(r) Betrieb/Dienststelle gegründet wird. In diesem Fall endet das Amt aller Schwerbehindertenvertretungen der früher selbständigen Betriebe/Dienststellen. In diesem Fall bleibt die Schwerbehindertenvertretung des Betriebs/der Dienststelle im Amt, in der die meisten Beschäftigten tätig waren. (Fußnote 49) Das Amt der anderen Schwerbehindertenvertretungen erlischt jedoch.

47) Cramer § 24 SchwbG Rd.-Nr. 16; Schimanski § 94 Rd.-Nr. 162 u. 164 unter Hinweis auf LAG Frankfurt, DB 1989, 184; vgl. auch LAG Hamburg, DB 1992, 587 f. und Adlhoch § 94 Rd.-Nr. 61

48) Schimanski § 94 Rd.-Nr. 164; LAG Hamburg, DB 1992, 587 f.; Adlhoch § 94 Rd.-Nr. 61 m. w. N.

49) Adlhoch § 94 Rd.-Nr. 63; a. A. – die Schwerbehindertenvertretung des Betriebs bleibt im Amt, in dem die meisten schwerbehinderten Menschen beschäftigt waren – Schimanski § 94 Rd.-Nr. 166

Kontextlink:
A-Z; Betriebsübergang - und dann>

PS: Übergangsmandate kommen nur in Betracht, wenn es keine GSchwbV und auch keine KSchwbV gibt.

Wahlen SBV, auch wenn BR noch im Amt?

jacamido, Bonn, NRW, Sunday, 20.11.2011, 18:59 (vor 5449 Tagen) @ hackenberger

Hallo Bernhard,

zuerst einmal herzlichen Dank für deine, wie immer, ausführliche Antwort.

Wenn ich das so richtig verstehe, bin ich eigentlich keine SBV mehr..... gut, dass die das in Eschborn nicht wissen :-) Ich werde auch jetzt gar nicht erst groß daran rütteln und einfach weitermachen, wie bisher. Wenn dann neue Wahlen kommen, ist es noch früh genug, die Tür von Außen zu schließen.

Gaby

Wahlen SBV, auch wenn BR noch im Amt?

hackenberger, Sunday, 20.11.2011, 19:05 (vor 5449 Tagen) @ jacamido

Hallo Gaby,

so lange der BR noch im Amt ist und keine Neuwahlen druchgeführt wurden bist auch Du im Mandat! Denn so lange besteht dann offenbar betriebsverfassungsrechtlich der Betrieb in der damaligen Struktur, in welcher gewählt wurde, weiter.

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