Interne Bewerbung SBV (Allgemeines)

reynaldo, Celle; Niedersachsen, Thursday, 01.12.2011, 14:44 (vor 5440 Tagen)

Hallo,

ich bin SBV-Vorsitzender am hiesigen Standort unserer Firma (Körperschaft Ö-Recht). Wir haben insgesamt 3 Standorte an denen 2 mit einer eigenständigen SBV versorgt sind.

Ich habe mich aktuell intern auf eine andere Stelle beworben. Für die Tätigkeit der SBV habe ich keine Freistellung.

Meine Frage ist jetzt, wer im Falle meiner Bewerbung zuzustimmen hat/zu beteiligen ist.

Grds. wäre dies meine Stellvertretung. Leider ist diese seit einiger Zeit krank und wird auch noch etwas länger ausfallen. Somit habe ich aktuell keine Vertretung.

Habe ich jetzt das Recht selbst zuzustimmen oder sollte die SBV eines anderen Standortes involviert werden>

Interne Bewerbung SBV

hackenberger, Thursday, 01.12.2011, 15:09 (vor 5440 Tagen) @ reynaldo

Hallo reynaldo,

es ist stets die SchwbV gem. § 95 Abs.2 SGB IX zu beteiligen, Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Die SchwbV hat gem. § 95 Abs. 2 SGB IX KEINE Mitbestimmung.

Es gibt hier nur eine Ausnahme im Geltungsbereich des BayPVG. Dort hat sie in bestimmten Fällen im PR ein Mitbestimmungsrecht aber auch nur im PR. Auch dort besteht gem. § 95 Abs.2 SGB IX nur das Recht der Stellungnahme.

Ja, in eingener Sach ist man i.d.R. persönlich betroffen und damit befangen und lässt dann den Stelli dieses wahrnehmen. Doch es ist nicht verboten hier auch i.d. Fall wie jetzt hier die Stellungnahme selbst abzugeben oder auch gar keine.

» ich bin SBV-Vorsitzender am hiesigen Standort unserer Firma (Körperschaft
» Ö-Recht).
:-( Die SchwbV hat KEINEN Vorsitzenden Solche gibt es nur bei PR/BR/MAV!

Bei der SchwbV gibt es die Vertrauensperson und die Stelli!

» Wir haben insgesamt 3 Standorte an denen 2 mit einer eigenständigen SBV
» versorgt sind.
Ich hoffe ihr habt dann auch eine SBV-Stufenvertretung gebildet, wie vom Gesetzgeber vorgesehen in der SchwbVWO.

» Leider ist meine Stellvertretung seit einiger Zeit krank und wird auch noch
» etwas länger ausfallen. Somit habe ich aktuell keine Vertretung.
Das ist leider immer wieder das Problem, weil zu wenige Stelli gewählt werden. Das führt dann ja auch leider in der Folge dazu, dass bei Urlaub oder Krankheit es keine SchwbV im Amt/Betrieb gibt welche in dieser Zeit die wichtige Aufgaben/ Rechte wahrnehmen kann/darf. In der Wahlbroschüre der Integrationsämter wird an mehreren Stellen aus gutem Grunde empfohlen, mehrere Stellis zu wählen.

Hier scheint eine Schulung nicht verkehrt zu sein ;-)

Interne Bewerbung SBV

reynaldo, Celle; Niedersachsen, Thursday, 01.12.2011, 15:17 (vor 5440 Tagen) @ hackenberger

Hallo,

vielen Dank für die schnelle Info.

Vorab das mit der Schulung sehe ich (leider) ebenso. Steht demnächst auch an.;-)

Das mit den Begrifflichkeiten tut mir leid. Ich bin noch nicht lange dabei und lerne noch jeden Tag dazu. Leider gibt es bei uns auch keine "Vorgänger" von daher do-it-yourself.

An der Haupt-SBV arbeite ich mit den anderen Standorten auch schon dran. Leider haben wir einen Arbeitgeber, der das Thema Interessenvertretungen nicht unbegingt mag und fördert.

Es muss ja nicht unbedingt schlecht sein, selbst zur eigenen Bewerbung Stellung nehmen zu müssen.

Ist es unzulässig die SBV eines anderen Standortes einzusetzten>

Interne Bewerbung SBV

hackenberger, Thursday, 01.12.2011, 15:24 (vor 5440 Tagen) @ reynaldo

Hallo,

» vielen Dank für die schnelle Info.
Bitte!

» Vorab das mit der Schulung sehe ich (leider) ebenso. Steht demnächst auch
» an.;-)
Das ist doch schon einmal eine sehr positive Aussage, nur nicht zu lange warten!

» Das mit den Begrifflichkeiten tut mir leid. Ich bin noch nicht lange dabei
» und lerne noch jeden Tag dazu. Leider gibt es bei uns auch keine
» "Vorgänger" von daher do-it-yourself.
Das machen viel, es waren auch nur gut gemeinte Hinweise.

» An der Haupt-SBV arbeite ich mit den anderen Standorten auch schon dran.
» Leider haben wir einen Arbeitgeber, der das Thema Interessenvertretungen
» nicht unbegingt mag und fördert.
Hier gibt es kein Wünsch Dir Was, weder vom AG noch der SchwbVn

SGB IX § 97 Konzern-, Gesamt-, Bezirks- und Hauptschwerbehindertenvertretung
(1) 1 Ist für mehrere Betriebe eines Arbeitgebers ein Gesamtbetriebsrat oder für den Geschäftsbereich mehrerer Dienststellen ein Gesamtpersonalrat errichtet, wählen die Schwerbehindertenvertretungen der einzelnen Betriebe oder Dienststellen eine Gesamtschwerbehindertenvertretung. 2 Ist eine Schwerbehindertenvertretung nur in einem der Betriebe oder in einer der Dienststellen gewählt, nimmt sie die Rechte und Pflichten der Gesamtschwerbehindertenvertretung wahr.

Also ganz eindeutig und es ist ein MUSS! Der AG kann und darf auch Wahlen nicht behindern. Notfalls den AG auf die möglichen rechtlichen Folgen hinweisen und einen Anwalt hinzuziehen. Die Kosten, Anwalts und Gerichtskosten, müste der AG dann gem. § 96 Abs. 8 SGB IX tragen.

Also: Unverzüglich = ohne schuldhafte Verzögerung die Stufenvertretungen unter Beachtung des SGB IX und der SchwbVWO wählen.

PS: Gibt es einen Beauftragten des AG gem. § 98 SGB IX>> Diesen kann man bei Problemen mit dem AG auch einbinden.
» Ist es unzulässig die SBV eines anderen Standortes einzusetzten>
JA!!

Interne Bewerbung SBV

reynaldo, Celle; Niedersachsen, Thursday, 01.12.2011, 15:33 (vor 5440 Tagen) @ hackenberger

» PS: Gibt es einen Beauftragten des AG gem. § 98 SGB IX>>
» Diesen kann man bei Problemen mit dem AG auch einbinden.

Ja den gibt es - leider der oberste Personaler.


Danke.

Interne Bewerbung SBV

hackenberger, Thursday, 01.12.2011, 15:40 (vor 5440 Tagen) @ reynaldo

Hallo reynaldo,

» Ja den gibt es - leider der oberste Personaler.
Dann kann man diesen auf seine Pflichten hinweisen und auch was ihm drohen kann bei Missachtung dieser. Das wären eine Bußgeld von bis zu 10.000,- € persönlich. Siehe § 98 und § 156 SGB IX. Weiter sofern es sich um einen Beamten handelt ein Disziplinarverfahren.

Siehe zu diesem Thema auch die Beiträge:
[link=http://www.schwbv.de/forum/board_entry.php>id=12546#p12546]Möglichkeiten der SBV im öffentl Dienst, wenn der PR das SGB IX missachtet> [/link]
und
[link=http://www.schwbv.de/forum/board_entry.php>id=12340#p12340]Möglichkeiten des Handelns bei Verstößen des AG gegen das SGB IX[/link]

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