Betriebsvereinbarung Arbeitszeit (Allgemeines)

Josef Schwarzkopf ⌂, NRW, Thursday, 07.07.2005, 17:14 (vor 6888 Tagen) @ Bernd Müller

Hallo Bernd,

der mögliche Grund warum der BR die schwerbehinderten Mitarbeiter ausschließen möchte, ist vermutlich die Regelung im SGB IX, wonach ein schwerbehinderter Mitarbeiter Mehrarbeit ablehnen kann, wenn seine tägliche Arbeitszeit 8 Stunden bzw. wöchentliche Arbeitszeit 48 Stunden übersteigt (§ 124 SGB IX). Um eine flexibele Arbeitszeit vereinbaren zu können, müssen folglich sämtliche betroffene Mitarbeiter damit einverstanden sein. Ich könnte mir vielleicht vorstellen, dass man eine Vereinbarung trifft, die eine Kompromisslösung anstrebt.

Gruß Josef


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