Verspätete Wahl der HSBV-Vertrauensperson (Allgemeines)

hackenberger, Monday, 05.12.2011, 11:50 (vor 5436 Tagen) @ x1esru

Hallo Katrin und Ruth,,

» vielen Dank für Deine prompt Antwort.
Bitte ;-

» Es handelt sich hier aber um die HAUPTschwerbehindertenvertretung. Die
» Wahlperiode für die HauptSBV ist vom 1.2.-31.3. 2011 (!) gewesen, also 4
» Monate später als für die normale SBV.
Die das Gesetz, der § 94 SGB IX kennt/ richtet sich bei der Wahlperiode immer an der Wahl der SchwbV aus. Im § 97 SGB IX, Abs. 7 kommt dann Hinweis, dass die Wahlen der Stufenvertretungen mit der dort beschriebenen Verzögerung im Anschluss stattfinden.

Bedeutet die Wahlperiode 2010 endet 2014. Für die Stufenvertretung dann jeweils mit der entsprechenden Verzögerung "Dezember-Januar bzw. Februar-März".

Ein Mandat dauert immer i.d.R. eine Wahlperiode = 4 Jahre (taggenau). Mit den beiden Ausnahmen ggf. der 12-Monatsregel und dem Ende der Wahlperiode sofern das Mandat mehr als ein Jahr (taggenau) bestand.

In eurem Fall endet der Wahlzeitraum also am letzten Tag dieser Wahlperiode / dieses Wahlzeitraumes, also der 31. März 2015. Denn es fand ja eine Wahl in der lfd. Wahlperiode statt. Das bedeutet es gilt die Regel bis zum Ende der Wahlperiode. Die 12-Monatsregel und die 4-Jahreregel (max.) finden beide hier keine Anwendung.

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[link=http://www.schwbv.de/forum/board_entry.php>id=2253]Beginn und Ende der Amtszeit[/link]


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