Anrechnung der Arbeit z.B Lebenshilfe und Kostenzuschuss Hilfsmittel (Allgemeines)
Moin,
so nachdem ich trotz einiger Startschwierigkeiten mit dem AG und dem BR überwunden sind, hatte ich bei meiner Vision statt taube Ohren, tatsächlich gehör beim AG gefunden.
Also ich habe 2 Fragen.
In der Schulung damals wurde gesagt, das man zur Anrechnung der Pflichtquote auch arbeiten an z.B einen Lebenshilfe Verein abgeben kann und somit weniger Ausgleichsabgabe zahlt.
Nun meine FRage, wie berechnet sich die Quote> Wie hoch muss der Auftrag sein um zum Beispiel einen Arbeitsplatz angerechnet zu bekommen>
Ich möchte das in einem Teil unserer Filialen (mehrheitlich in den grossen Städten) die Lebenshilfe ect. die Unterhaltreinigung übernimmt.
Dann meine 2. Vision und zwar eine Filiale die ausschliesslich aus Schwerbehinderten mit mindestens 70% und sichtbaren Handicap sind. Vornehmlich z.B Rollifahrer oder auch mit Teilprotesen.
Für so etwas allerdings müsste die Ganze Filiale umgebaut werden. Also der AG fand meinen Vorschlag sehr gut und will dieses dem Vorstand vortragen.
Damit ich aber auch einen zusätzlichen Anreiz liefern kann, so gibt es ja die Möglichkeit die Umbaukosten und den Hilfsmitteln zum Teil gestellt bekommen.
Hat da jemand Erfahrungen zu und kann mir sagen in welchen Bereich man da spricht, 20%, 50% oder 100% Zuschuss>
Wie lange dauert zum Beispiel eine Beantragung>
Bin über jede Hilfe und Tipps dankbar.
--
SBV, 16 Schwerbehinderte Arbeitnehmer, Privatwirtschaft, SGB IX