Arbeitszeit - Reisezeit (Allgemeines)
Hallo,
ich bin vm im öffentlichen Dienst - Land Hessen. Und habe folgende Problemstellung: zu einem Seminar in Düsseldorf - Fahrzeit von hier ca. 2,5 Std. hatte ich einen Dienst-PKW reserviert. Beim Abholen des Schlüssels, stellt ich fest, dass ein Abteilungsleiter eine den PKW in eine VW-Bus geändert hatte. Dadurch auftretende Verländerung der Reisezeit für Hin- und Rückweg ca. 2 Std. Nun habe ich folgende Aussage hier gefunden: Die bei Dienstreisen anfallenden Fahrtzeiten sind auch nach dem geltenden Arbeitszeitschutzrecht jedenfalls dann keine Arbeitszeit, wenn der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer nicht die Benutzung eines selbst zu lenkenden Fahrzeugs vorschreibt und dem Arbeitnehmer auch überlassen bleibt, wie er die Fahrtzeit gestaltet.
Fahrtzeiten sind dann Ruhezeiten im Sinne des Arbeitszeitgesetzes.
In unserer Dienststelle ist die Benutzung der Dienst-PKW vorgeschrieben. Kann ich den o.a. Satz dann so lesen, dass - da ich selbst den VW-Bus gefahren habe, es sich hier um Dienstzeit handelt>
Die zweite Frage ergibt sich aus der Änderung: Kann das Dienst-Kfz einfach geändert werden und muss ich dann die zusätzliche Zeit in Kauf nehmen>
Ich freue mich schon auf eure Antworten und wünsche schon mal ein frohes FEst und eine gutes neues Jahr.
Mit freundlichen Grüßen
Manfred Kehr