Elekronische Fallakte (BEM)

hackenberger, Monday, 19.12.2011, 16:35 (vor 4534 Tagen) @ albarracin

Hallo Wolfgang,

bei diesem Thema aber UNBEDINGT beachten, es liegt jeweils an JEDEM Betroffenen AN wer hier Einsichtsrecht haben soll. Denn in JEDEM Fall hat der AN das Recht festzulegen wer am BEM teilnehmen darf. Er muss ja nicht immer das gesamte geplante BEM-Team akzeptieren.

Hier dann weiter auch die Themen "Aufbewahrungszeitraum und Löschung sowie zu welchem Zweck darf Einsicht genommen werden" beachten.

Kontextlinks:
Datenschutz: Elektronische Personalakte - Tipps für eine gelungene Umsetzung

[link=http://www.arbeitssicherheit-kompakt.de/newsletterarticle.asp>his=5097.2569.3842&id=6342]Muster-Betriebsvereinbarung
Betriebsvereinbarung: Elektronische Personalakte/Datenschutz[/link]


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