Elekronische Fallakte (BEM)

hackenberger, Monday, 19.12.2011, 20:32 (vor 4538 Tagen) @ albarracin

Hallo Wolfgang,

» Er muss ja nicht immer das gesamte geplante BEM-Team akzeptieren.
» Hast Du dafür eine Rechtsquelle > Das habe ich sonst nirgendwo gefunden,
» daß auch einzelne Teilnehmer abgelehnt werden dürfen.
Das ergibt sich z.B. aus dem Gesetz dem § 84 Abs. 2 Satz 1, 2. Halbsatz SGB IX. Der BR und SchwbV sind nur mit Zustimmung des Betroffenen im Boot.

Weiter können beim BEM die Rechte der Beschäftigten, lt. § 82 Abs. 2 BetrVG betreffend der Hinzuziehung des BRM des Vertrauens bei Gesprächen mit dem AG, nicht eingeschränkt werden. Denn hier handelt es sich ja oftmals um sehr sensible Daten. Dieses muss also beim Thema "Leserechte der elektr. Fallakte" beachtet werden. Bedeutet, Einschichtsrecht in die elektr. Fallakte nur durch die jeweiligen Teilnehmer des BEM.

Nicht ablehnen dürfte er wohl die Hinzuziehung des Betriebsarztes oder AG. Hier könnte ein Ausschluss dieser eine Durchführung eines BEM verhindern.

Lehnt also der/die Betroffene die Hinzuziehung des BR oder SchwbV ab, so dürfen diese auch keine Einsicht in die Akten haben.


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