Geschäftsordung (Umgang mit BR / PR)

morgenröte, NRW, Thursday, 12.01.2012, 09:10 (vor 4506 Tagen)

Liebe Kollegen,

auf der BR-Sitzung wurde die neue Geschäftsordnung beschlossen. Ich habe als Ersatzmitglied daran teilgenommen und werde im Juni dieses Jahres nachrücken.

Unter dem § 2 Betriebsratsitzungen steht:

u. a. .....
Der Betriebsratsvorsitzender ist berechtig, wenn dieses notwendig ist, jederzeit zusätzliche außerordendliche BR-Sitzungen anzusetzen.

Dies hat auf jedenfall zu geschehen, wenn

o ein Viertel der Betriebsratsmitglieder,
o die Jugend- und Auszubildendenvertrtung oder
o der Arbeitgeber

dies beantragen.

Fehlt hier nicht die SBV>
Hat die SBV nicht das Recht, unter Umständen eine BR-Sitzung, wie die JAV auch, einzuberufen>

Ich danke euch für die Info.

--
Gruß
Morgenröte


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion