Geschäftsordung (Umgang mit BR / PR)
Liebe Kollegen,
auf der BR-Sitzung wurde die neue Geschäftsordnung beschlossen. Ich habe als Ersatzmitglied daran teilgenommen und werde im Juni dieses Jahres nachrücken.
Unter dem § 2 Betriebsratsitzungen steht:
u. a. .....
Der Betriebsratsvorsitzender ist berechtig, wenn dieses notwendig ist, jederzeit zusätzliche außerordendliche BR-Sitzungen anzusetzen.
Dies hat auf jedenfall zu geschehen, wenn
o ein Viertel der Betriebsratsmitglieder,
o die Jugend- und Auszubildendenvertrtung oder
o der Arbeitgeber
dies beantragen.
Fehlt hier nicht die SBV>
Hat die SBV nicht das Recht, unter Umständen eine BR-Sitzung, wie die JAV auch, einzuberufen>
Ich danke euch für die Info.
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Gruß
Morgenröte