Teilnahme an Vorstellungsgesprächen / Vorauswahl Einstellungen (Umgang mit BR / PR)

Muenchen, Bayern, Monday, 16.01.2012, 13:15 (vor 4502 Tagen)


Ein herzliches Grüß Gott aus München an alle.

Liebe Kolleginnen und liebe Kollegen,

ich habe eine Frage und bitte um Unterstützung und Antwort.
Ich bin hier im öffentl. Dienst in einer Behörde (Agentur) die SBV.
Bei Einstellungen gibt es hier bei uns eine Vorauswahl der BewerberInnen
um zu schauen ob die formalen Voraussetzungen für die Stelle die wir
ausgeschrieben haben auch vorhanden sind wie z.B. abgeschlossenes Studium,
Vorkenntnisse im Arbeitsbereich usw..

Bei dieser Vorauswahl ist immer die Gleichstellungsbeauftragte, die
Teamleitung, die Personalberatung und wenn SB auch die SBV zu beteiligen.
Wir haben auch ein Jobcenter mit eigener Geschäftsführung da sind die
Gremien des JC zu beteiligen wenn es dort um Einstellungen geht. Heute
war der Personalrat des JC bei einer Vorauswahl dabei.
Hier in der Agentur ist es nicht zulässig dass der PR teilnimmt.
Meine Frage kann eigenständig entschieden werden dass der PR des Jobcenter
an der Vorauswahl und ggf. an Auswahlgesprächen teilnimmt>
Herzlichen Gruß Karin aus München

--
muenchen


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