Teilnahme an Vorstellungsgesprächen / Vorauswahl Einstellungen (Umgang mit BR / PR)

hackenberger, Monday, 16.01.2012, 14:09 (vor 4502 Tagen) @ Muenchen

Hallo,

» Hier in der Agentur ist es nicht zulässig dass der PR teilnimmt.
» Meine Frage kann eigenständig entschieden werden dass der PR des Jobcenter
» an der Vorauswahl und ggf. an Auswahlgesprächen teilnimmt>

Also, so ganz verstehe ich die Frage nicht!! Wer hat hier was entschieden udn wer hat hier was dagegen>>

Der BR/PR hat hier die gleichen Interssen wie die SchwbV und er kann hier auch Auswahlrichtlinien verlangen, diese unterliegen der Mitbestimmung.

Auszug aus Mitwirkungsrechte des Betriebsrates bei der Einstellung
Der Betriebsrat kann Richtlinien über die personelle Auswahl bei Einstellung, Versetzung, Umgruppierung und Kündigung begehren. In Betrieben von mehr als 500 Arbeitnehmern kann er die Aufstellung von Richtlinien verlangen.
(ECHTES MITBESTIMMUNGSRECHT)

Bei PR dürfte analoges Recht gelten.


PS: Bitte das Profil vollständig auszufüllen und hierzu auch den ersten Forumsbeitrag "Streng geheim..." doch bitte beachten.


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