Vorzeitiger Ruhestand wegen Behinderung (Allgemeines)

Tanja SBV, Bad Homburg, Tuesday, 19.07.2005, 05:03 (vor 6881 Tagen)

Hallo,

ich habe erst brav in der Suchfunktion geschaut, leider habe ich nichts konkretes gefunden.

Es geht um einen Schwerbehinderten (50% GdB seit 2003 und 59 Jahre alt) der zur Zeit eine Teil-Erwerbsminderungsrente bezieht. Nun wurde im in einer Rehamaßnahme gesagt, dass er aufgrund seiner Behinderung mit 60 ohne Abzüge in Rente gehen könnte. In einer Beratungsstelle der Stadtverwaltung wurde im jedoch gesagt das er erst mit 63 ohne Abzüge in Rente gehen könnte.
Was stimmt denn nun> Ich kenne es auch so, dass man mit 50% mit 60 Jahren ohne Abzüge in Rente gehen kann, aber ich bin mir jetzt auch nicht mehr sicher.

Wäre super wenn mir jemand helfen könnte.

Viele Grüße Tanja


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