Vorzeitiger Ruhestand wegen Behinderung (Allgemeines)

hackenberger, Tuesday, 19.07.2005, 09:11 (vor 6877 Tagen) @ Tanja SBV

Hallo Tanja,

zum Thema rente gebe ich i.d.R.keine Auskünfte sondern verweise die Betroffenen immer zu den Rententrägern. Grund: Es hängt vom einer hier gemachten Aussage u.U. die gesamte Zukunft ab. Da möchte man sich nicht irren, auch nicht wenn es gut gemeint ist.

Es gab hier eine Änderung, Anhebung der Altersgrenze von 60 auf 63 Jahren mit einem Besitzstandsschutz für bestimmte Altersgruppen.

Daher hier auch nur ein Hinweis auf eine Webseite:
http://www.lva.de/internet/lva/lva00port.nsf/ispvwLaunchDoc/Rente_Schwerbeh>OpenDocument

Anhebung der Altergrenzen

Die Anhebung der Altersgrenze betrifft Versicherte, die ab Januar 1941 geboren sind. Für diese Versicherten wurden die Altersgrenzen stufenweise auf das 63. Lebensjahr angehoben.

Sie können aber - wie bisher - ab dem 60. Lebensjahr Rente beanspruchen, müssen dann aber Abschläge in Kauf nehmen: 0,3 Prozent für jeden Monat, den Sie eher in Rente gehen, maximal also 10,8 Prozent.

Hinweis:

Wenn sie vor dem 63. Lebensjahr in Rente gehen möchten, mindert sich die Rente nicht nur durch die Abschläge, sondern zusätzlich auch durch die fehlenden Rentenbeträge, die bis zum normalen Rentenbeginn mit 63 Jahren noch erwirtschaftet worden wären.

Unter bestimmten Voraussetzungen genießen Sie einen besonderen Vertrauensschutz. Die Anhebung der Altersgrenzen gilt dann für Sie nicht.

Die gesetzlichen Regelungen dafür sind allerdings recht kompliziert. Wir raten Ihnen daher dringend, sich von uns persönlich beraten zu lassen.


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