Ermahnung (Allgemeines)

hackenberger, Friday, 03.02.2012, 22:19 (vor 5375 Tagen) @ felix

Hallo Felix,

zu erst einmal die Frage, Du bist Stelli, was sagt denn die VPSchwb dazu>>

Bitte und Hinweis:
Bitte, ergänze doch bitte Dein Profil und lese und beachte bitte hierzu und auch bei/vor Fragestellungen den ersten Forumsbeitrag "Streng geheim.." aber auch den Hinweis über auf der Webseite "Bitte vor der Fragestellung die Suchfunktion auf dieser Seite und Startseite verwenden!"

Dann findest Du unter A-Z "Abmahnung" auch in [link=http://www.schwbv.de/forum/search.php>search=Abmahnung]vielen Forumsbeiträgen[/link] haben wir dieses Thema bereits behandelt.

Letztlich, ein Mandat bedeutet nicht, dass man keine Abmahnung erhalten kann. Aber, Mandatsträger BR/SBV können für Tätigkeiten im Mandat (Mandatstätigkeiten) nicht vom AG abgemahnt werden. Abmahnen kann der AG aber wegen Verletzungen der arbeitsvertraglichen Pflichten und Nebenpflichten aus dem Arbeitsvertrag.

Ein Verstoß gegen die Beteiligungsrechte der SchwbV,also § 95 Abs. 2 oder § 84 Abs. 1 SGB IX macht eine Maßnahme wie z.B. auch Abmahnung nicht rechtwidrig diese wird dadurch auch nicht aufgehoben.

Solche Verstöße können aber als Indiz für einen Verstoß gegen § 1 AGG gewertet werden.

Weiter, kündigt ein AG dann in der Folge und hat das SGB IX missachtet, könnte bei einer Kündigungsschutzklage diese Kündigung als Rechts-/ Sozialwidrig eingestuft werden. Denn hier könnte das ArbG feststellen, dass wegen der Missachtung des SGB IX das Ultimaratio Prinzip einer Kündigung verletzt worden sein. Denn im Rahmen der Beteiligung des SchwbV gem. § 95 Abs. 2 i.V. mit § 84 Abs. 1 SGB IX hätten andere Maßnahmen zur Abwendung der weiteren Gefährdung des Beschäftigungsverhältnisses getroffen werden können. Weiter § 84 Abs. 1 SGB IX behandelt ja wie auch der Grund einer Ermahnung/ Abmahnung aus Sicht des AG eine mögliche Gefährdung des Beschäftigungsverhältnisses. Also bedingt das Eine (mögliche Gefährdung § 84 Abs. 1 SGB IX)das Andere (Ermahnung/ Abmahnung). Ist also das Eine nicht gegeben kann auch das Andere nicht gegeben sein.

Kontextlinks:
[link=http://www.betriebsrat-kompakt.de/newsletterarticle.asp>his=5094.51.6302&id=10493]Verschiedenes zu Abmahnungen[/link]

Abmahnung

[link=http://www.schwbv.de/forum/search.php>search=ermahnung]Forumsbeiträge Ermahnung[/link]

[link=http://www.schwbv.de/forum/search.php>search=Abmahnung]Forumsbeiträge Abmahnung[/link]

Die Abmahnung

Urteil dazu im Beitrag "Betriebsratsarbeit geht vor"!
Arbeitsgericht Bamberg
am 23. Juni 2010,
Az. 2 Ca 1215/09,
und am 14. April 2010,
Az. 2 Ca 1146/09


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