Versetzung eines MA (Allgemeines)

hackenberger, Sunday, 12.02.2012, 21:42 (vor 5366 Tagen) @ mausi1302

Hallo,

..ändert aber nichts an der Rechtslage. Dann halt erst einmal "nur" § 95 Abs. 2 und bei Verstoß ggf. § 156 Abs. 1 Satz 9 SGB IX.

Auch zu diesem Thema findet man hier in Beiträgen und unter A-Z alles.


Kontextlink:
Versetzung, § 95 Abs. 3 BetrVG

Übrigens, ein BRV darf NIE eigenständig ohne Beschluss handeln, also auch hier nicht dem AG Zusagen geben.

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