Versetzung eines MA (Allgemeines)
Hallo,
..ändert aber nichts an der Rechtslage. Dann halt erst einmal "nur" § 95 Abs. 2 und bei Verstoß ggf. § 156 Abs. 1 Satz 9 SGB IX.
Auch zu diesem Thema findet man hier in Beiträgen und unter A-Z alles.
Kontextlink:
Versetzung, § 95 Abs. 3 BetrVG
Übrigens, ein BRV darf NIE eigenständig ohne Beschluss handeln, also auch hier nicht dem AG Zusagen geben.
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