Gesetzestext und Kommentierung: Vorrangs der Amtstätigkeit (Allgemeines)
Hallo,
im Jahr 2011 bekam ich von einer Gewerkschaftssekretärin die Auskunft,
dass die Kommentierung im SGB IX keine Rechtskraft besitzt. Ausschließlich auf die Gesetzestexte könne man sich berufen.
Da stürzte für mich die Welt der Argumentation und Überzeugung ein.
Da wurde es bei den §§ 95 und 96 SGB IX z.B. zur Freistellung von der Arbeit bei mir eng.
Z.B. bei der Argumentation § 96 (4) SGB IX heißt es in der Kommentierung: "...Die Erledigung der Aufgabe als Interessensvertretung der schwerbehinderten Menschen hat Vorrang vor der Tätigkeit in der Eigenschaft als Arbeitnehmer." Die Gewerkschaftssekretärin sagte, auf diese Kommentierung könne man sich nicht berufen.
Ich zweifel diese Auskunft an, weiß jemand aus juristischer Sicht mehr>
Da kann man ja mit den Kommentaren im Grunde nichts mehr argumentieren.
Ich habe immer Schwerbehindertenrecht Basiskommentar zum SGB IX .. von Feldes/Kamm/Peiseler/...
Viele Grüße
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Anmedia