Gesetzestext und Kommentierung: Vorrangs der Amtstätigkeit (Allgemeines)

Doris, Wednesday, 22.02.2012, 15:17 (vor 5357 Tagen) @ Anmedia

» "...Die Erledigung der Aufgabe als Interessensvertretung der schwerbehinderten Menschen hat Vorrang vor der Tätigkeit in der Eigenschaft als Arbeitnehmer."

Hallo Anmedia,

diese Kommentierung, die sich ja aus dem Gesetz ableiten lässt, hat ihre Berechtigung: Denn der gesetzliche Grundsatz des Vorrangs der Amtstätigkeit vor den Vertragspflichten aus dem Arbeitsverhältnis gilt, von seltenen atypischen Ausnahmefällen (wie z.B. unvorhersehbare Fälle höherer Gewalt) einmal abgesehen, gleichermaßen für den Betriebsrat, den Personalrat sowie für die Schwerbehindertenvertretung, und entspricht seit Jahrzehnten der ständigen arbeits- und verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung.

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Viele Grüße
Doris


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