Ablehnung Gleichstellung (Gleichstellung)

hackenberger, Friday, 24.02.2012, 16:43 (vor 5352 Tagen) @ Tiefsee

Hallo Tiefsee,

zu erst die Frage, wieso kommt hier die Fragestellung von Dir, denn der Stelli hat ein ruhendes Mandat (da SchwbV = Einpersonenvertretung). Sie ist also gar nicht berechtigt im ruhenden Mandat zu handeln. Hier muss sie vielmehr auch das Thema "Datenschutz und Verschwiegenheit" beachten. Handelt sie im ruhenden Mandat während der Arbeitszeit, kann der AG dieses arbeitsrechtlich ahnden.

So nun zur Frage. Die Frist beginnt mit Zugang des Bescheides, man kann aber ggf. Fristverlängerung beantragen.

PS: Das Thema Gleichstellung findet man unter A-Z und in vielen Forumsbeiträgen. Ganz wichtig und entscheidend ist, dass die Gleichstellung im lfd. Beschäftigungsverhältnis "NUR" zuerkannt wird, wenn die Beschäftigung aus Gründen der Behinderung gefährdet ist. Dieses muss man der Agentur für Arbeit belegen. Also z.B. Gefährdung wegen anstehender betriebsbedingter Kündigungen ist KEIN GRUND.


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion