Bezeichnung "schwerbehnderte Menschen" (Allgemeines)

Heinz SBV, NRW, Monday, 27.02.2012, 16:11 (vor 5352 Tagen) @ x1esru

Hallo Ruth,

diese Änderung im seit 2001 geltenden SGB IX ist eine geschlechterneutrale Fortschreibung der Formulierung des bis dahin geltenden Schwerbehindertengesetzes (SchwbG).

§ 1 SchwbG lautete: Schwerbehinderte im Sinne dieses Gesetzes sind Personen.....
Im § 4 SchwbG heißt es dann z.B: auf Antrag des Behinderten....
diese Formulierung ist aber nicht geschlechterneutral. Es ist nicht klar erkennbar ob alle Geschlechter angesprochen sind.

Im SGB IX wird durch die Formulierung "schwerbehinderte Menschen" eine geschlechterneutrale Bezeichnung vorgegeben.

Stellenanzeigen sind aufgrund des EU Rechts/AGG „geschlechterneutral“ zu formulieren.

--
Herzliche Grüße

Heinz SBV


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