Rechtsunterschied Arbeitsplatz/Arbeitsverhältnis (Allgemeines)
Mein AG möchte endlich nun offiziell ein BEM einführen! Er hat dem BR eine Folie vorgelegt, die er in einer Woche den Vorgesetzten bei einer Arbeitsausschutzsitzung vorlegen möchte, der BR soll noch seinen "Segen" dazu geben!
Beim Durchlesen dieser Vorlage ist mir aufgefallen, dass unser Personalchef
(der mit mir auf der gleichen BEM-Schulung des Integrationsamtes Bayreuth war)
bei der Angabe der Ziele eines BEM ein Wort verändert hat, das ich aber für ganz wichtig halte. Und zwar hat er unter anderem als Ziel den ERHALT DES ARBEITSPLATZES angegeben. Wir beide haben aber damals in Bayreuth gelernt, dass
es um den ERHALT DES ARBEITSVERHÄLTNISSES geht! Meiner Meinung nach macht dieser kleine Wortunterschied im rechtlichen Sinne vieles aus! Geht es "nur" um den Erhalt des Arbeitsplatzes, hat es der AG nach einem BEM viel leichter, dem MA zu kündigen, da er sich nur um den Erhalt des Arbeitsplatzes bemühen muss.
Geht es aber um den ERHALT DES ARBEITSVERHÄLTNISSES, ist der Arbeitgeber "gezwungen" viel weitreichende Schritte einzuleiten, wie z.B. Schulungen
und Qualifizierungsmaßnahmen.
Liege ich mit meinem Denken nun richtig oder irre ich mich da vollkommen>
Sowieso kristallisiert sich aus dem ganzen Schreiben unseres Personalchefs heraus, dass er das BEM nur so führen möchte, wie es die Personalabteilung am
liebsten hätte: Möglichst ohne Beteiligung des Betriebsrates oder der SBV!
Anscheinend will er von einem Integrationsteam gar nichts wissen! Nun meine zweite Frage an Euch erfahrenen SBV-Leute: Kann der Arbeitgeber wirklich ein BEM durchführen, wie es in seinem Sinne ist> Nur die Personalabteilung und der betroffenen Mitarbeiter sind im Gespräch, BR und SBV müssen darauf warten, dazugebeten zu werden>
Vielen Dank schon für Eure schnellen Antworten!
Ich wünsche Euch allen noch einen wunderschönen Abend und morgen einen erfolgreichen Tag!
Herzlichst, Marion!