Rechtsunterschied Arbeitsplatz/Arbeitsverhältnis (Allgemeines)
Hallo,
» Geht es aber um den ERHALT DES ARBEITSVERHÄLTNISSES, ist der Arbeitgeber
» "gezwungen" viel weitreichende Schritte einzuleiten, wie z.B. Schulungen
» und Qualifizierungsmaßnahmen.
» Liege ich mit meinem Denken nun richtig oder irre ich mich da vollkommen>
Du irrst Dich da ziemlich stark, denn bei sbM sind natürlich immer die sonstigen Anforderungen des SGB IX wie zB § 81 Abs. 4, 5 und § 84 Abs. 1 zu beachten. Diese Anforderungen gehen idR über das konkrete Arbeitsverhältnis hinaus, wie zB aus dem Wortlaut des § 84 Abs. 1 deutlich hervorgeht.
Ob der BR eine derartige Begrenzung akzeptiert, ist Sache des BR, nicht der SBV.
»Kann der Arbeitgeber wirklich
» ein BEM durchführen, wie es in seinem Sinne ist> Nur die Personalabteilung
» und der betroffenen Mitarbeiter sind im Gespräch, BR und SBV müssen darauf
» warten, dazugebeten zu werden>
Hast Du wirklich in Deinem Seminar zugehört >>>
Die Ausgestaltung des BEM unterliegt immer der Mitbestimmung durch den BR. Ohne Einigung mit dem BR - zur Not über die Einigungstelle - gibt es kein BEM, das den Anforderungen des BAG genügt.
Und natürlich gelten - unabhängig vom ob und wie einer BEM-BV - die Rechte der SBV weiterhin, wenn vom BEM sbM betroffen sind.
Und die SBV sollte sich natürlich mit dem BR abstimmen und eine gemeinsame inhaltliche Linie vereinbaren.
Darüber hinaus sollte eine SBV mE immer versuchen, eine eigenständige Integrationsvereinbarung abzuschließen, in denen auch das BEM für sbM geregelt wird
--
&Tschüß
Wolfgang