Hilfsmittel exklusiv für Behinderten Kollegen? (Allgemeines)

hackenberger, Monday, 01.08.2005, 17:45 (vor 6867 Tagen) @ Marcus

Hallo Marcus,

nein! Nur und ausschließlich nein. Selbstverständlich darf unter der "Fremdnutzung" nicht der Schwerbehinderte leiden. Auch muss die überwiegende Nutzung bei Schwerbehinderten liegen bzw. muss der Begründung in der Antragstellung entsprechen.

Stelle dir folgende Fall vor: Das Integrationsamt bewilligt Mittel der Ausgleichsabgabe zum Bau einer Behindertentoilette oder eines Fahrstuhls. Selbstverständlich dürfen diese dann auch von Nichtbehinderten genutzt werden.;-)

Etwas anderes ist es wenn die BfA einem Blinden ein besonderen Rechner/Laptop bemittelt und der AG hier die Nutzung im Betrieb gestattet. Denn die BfA bemittelt nie den AG immer nur den Betroffenen. Dann gehört der Rechner auch dem Behinderten. Hier muss aber dann auch der AG die berufliche Nutzung gestatten oder aber der Behinderte tritt seinen Anspruch gegenüber der BfA an den AG ab.

Wie gesagt, es kommt zum einen auf die Sache an die bemittelt wurde und den Grund der Bemittelung.


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