Hilfsmittel exklusiv für Behinderten Kollegen? (Allgemeines)

Sozialportal ⌂, Stuttgart, Tuesday, 02.08.2005, 15:34 (vor 6866 Tagen) @ Marcus

Ein Hilfsmittel bzw. Arbeitsplatzausstattung für einen Behinderten kann vom Integrationsamt grundsätzlich a) in das Eigentum des Behinderten (mobile Gegenstände meist) oder in das Eigentum des Arbeitgebers (feste Einbauten) gefördert werden.

Zu a) hat der Behinderte das alleinige Verwendungsrecht. Außerdem liefe diese Förderung auch über eine Antragstellung des Betroffenen.

Zu b) klärt auch das Integrationsamt, in wieweit das Hilfsmittel nur von dem Betroffenen benutzt wird. Davon hängt auch die Höhe der Bezuschussung ab.
Jedenfalls soll sichergestellt werden, dass bei der Arbeit der Behinderte das Hilfsmittel bei Bedarf nutzen kann und nicht von anderen blockiert ist.

Gut wäre es gewesen, wenn du benannt hättest, um was es geht.

Grüße
J.Schmitt


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