Durchführung einer Versammlung schwerbehinderter Menschen (Versammlung)

hackenberger, Monday, 19.03.2012, 15:50 (vor 4427 Tagen) @ andisausp

Hallo,

» nachdem ich gerade dabei bin die nächste Versammlung zu planen wollte ich
» euch mal fragen wie es denn eigentlich mit der Kostenübernahme für
» kostenpflichtige Referenten aussieht.
»
» Muss der Arbeitgeber auch die Kosten für einen kostenpflichtigen Referenten
» übernehmen, da er ja nach §96 Abs 8 SGB IX die entstehenden Kosten zu
» tragen hat.
grundsätzlich ja, ABER es geht ja immer alles nach dem Grundsatz "mit bestem Wissen und Gewissen sowie angemessen".

Also, wenn dann auf ALLE Fälle auch im Rahmen der vertrauensvollen Zusammenarbeit mit dem AG vorher absprechen.

Man kann aber auch beim Integrations- und Versorgungsamt anfragen, die kommen sofern man zeitig und nett anfragt gerne ohne Kosten. Diese decken dann auch i.d.R. die Themen ab welche die Koll. interessieren. Wie Themen „was wird anerkannt und wie sind die Verfahren und was ist wichtig usw.“

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