50 % freistellung durch Arbeitgeber (Freistellung)

pulloverschaf, Hamburg, Tuesday, 20.03.2012, 09:51 (vor 4430 Tagen)

Hallo,

ich habe folgende frage, wer ist für die SBV Weisungsbefugt>

Denn der Arbeitgebervertreter möchte gerne einen Nachweis wieviel Zeit ich als SBV mit Beratung etc. aufbringe.

Wohlgemerkt ich habe durch die Geschäftsstelle eine Freistellung von 50% meiner arbeitszeit.

Ich hoffe Ihr könnt mir da einen Tipp geben.


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