50 % freistellung durch Arbeitgeber (Freistellung)

Hans-Peter-Semmler, Regensburg, Wednesday, 21.03.2012, 18:36 (vor 4429 Tagen) @ pulloverschaf

Servus Dennis,

» ich habe folgende frage, wer ist für die SBV Weisungsbefugt>
Niemand. Dies ergeht aus dem §96 SGB IX.

» Ich hoffe Ihr könnt mir da einen Tipp geben.
Eine mir bekannte SBV hat 3 Monate nach folgendem Muster ihre Zeiten notiert um beim AG eine Vollfreistellung zu bekommen:
26.09.11 Dateien und Ordner Überarbeiten und Verwalten, Internetrecherche 1,00
27.09.11 Übergabegespräch der SBV an den Stellvertreter 2,00
27.09.11 BA Sitzung; Teilnahme, Vor- und Nachbereitung 2,50
28.09.11 Formulierung Widerspruch Versorgungsamt 1,00

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Herzlichen Gruß
Hans-Peter


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