Information der Dienststelle (BEM)

Max, Berlin, Wednesday, 21.03.2012, 17:08 (vor 4445 Tagen)

Hallo Hans-Peter, Hallo Bernhard,

ich habe die Beiträge im Forum gelesen, möchte in diesem Fall aber sicher sein.

Die Dienststelle informiert bei BEM Gesprächen die SV nur, nicht nur aus Datenschutzgründen, wenn der/die Betroffene der Miteilung an die SV zugestimmt hat. Es finden also auch Gespräche ohne Information an die SV statt.

Der 95'er und etv. Folgen, wie § 156, finden laut Dienststelle hier keine Anwendung, weil der § 84 nur die Information an die SV bei der erfolgten Zustimmung der Betroffene empfehlt.

Wir sind der Auffassung das die Informationen auch ohne Zustimmung der/die Betroffenen an die SV im Vorfeld gegeben werden sollte.

Gruß Max


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