Information der Dienststelle (BEM)

hackenberger, Wednesday, 21.03.2012, 18:49 (vor 4441 Tagen) @ Max

Hallo Max,
der § 84 Abs. 2 Satz1 SGB IX behandelt 2 Sachverhalte.
1. Die Info Beschäftigter hat die 6 Wochen erreicht
2. Klärung will Beschäftigter ein BEM usw.

Den 1. Pkt. muss JEDER AG beachten und ist auch nicht von der Zustimmung des AN abhängig.

Diese Infopflicht fällt auch unter den § 95 Abs. 2 und dann ggf. unter § 156 Abs. 1 Satz 9 SGB IX

Auch MUSS der AG den Vetretungen eine Kopie des Anschreiben an den AN überlassen. Denn nur so können diese feststellen kommt der AG seinen Pflichten nach und haben Sie weitergehende Rechte.


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