Arbeitszeit (Allgemeines)
Hallo,
ergänzend zu albarracin.
Es müssen Gründe aus der anerkannte Behinderung, also den Gründen welche auch im Feststellungsbescheid stehen, gegeben sein welche die bisherige Tätigkeit nicht mehr ermöglichen.
Weiter dann auch immer beachten, das ggf. die ausübung Nebentätigkeiten dann gegen dieses spricht.
PS: Gleichgestellte Schwerbehinderte gibt es nicht. Es gibt gem. SGB IX Behinderte, Gleichgestellte und Schwerbehinderte. Also SchwbV sollte man die richtigen bezeichnungen und die Fakten dazu kennen und so nutzen. 