SBV-Büro > Gibt es Vorschriften die die Raumgröße regeln? (Allgemeines)

rollo, Wednesday, 11.04.2012, 07:59 (vor 5308 Tagen)

Hallo liebe Mitstreiter,

Mein AG möchte mich nächste Woche aus dem SBV-Büro drängen und zum dauerhaften Umzug in ein ca. 8 m² kleineres Büro zwingen. In diesem zugewiesenem Raum habe ich nicht die Möglichkeit meiner Beratungstätigkeit uneingeschränkt nachzukommen da kein Platz für Tisch und Stühle vorhanden ist. Des Weiteren fehlt auch jede Möglichkeit einen Rollstuhlfahrer in diesem Raum zu empfangen.
Alle Gespräche sind bisher ergebnislos geblieben. Im Moment reagiert der zuständige Verantwortliche überhaupt nicht mehr auf meine Gesprächsangebote.
Meine Fragen sind: Gibt es Vorschriften die eine bestimmte Raumgröße regeln> Kann ich evtl. den Brandschutz (kein ausreichender Fluchtweg) oder Unfallverhütungsregeln usw. mit in Betracht ziehen>
Aus meinen Recherchen ging hervor, dass es Unterschiede für die Größe von Büroräumen mit Beratungsfunktion zu "normalen Büro`s gibt, aber leider keine genaue Größenangabe.

Ich bin Euch für jeden Hinweis sehr dankbar.

(der zugewiesene Raum hat eine Größe von 4,30 m X 2,60 m mit sehr wenig Stellmöglichkeiten für Büromöbel durch verschiedene bauliche Gegebenheiten (Fenster, Tür, elektrische Anschlüsse, Wasseranschluss, usw.)

Mit freundlichen Grüßen
rollo


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