SBV-Büro > Gibt es Vorschriften die die Raumgröße regeln? (Allgemeines)

hackenberger, Wednesday, 11.04.2012, 09:12 (vor 5308 Tagen) @ rollo

Hallo rollo,

es gibt KEINE Regel wie groß ein SchwbV-Büro sein muss. Es gibt aber die Regelung im SGB IX, dass der AG auf die Nutzung der Arbeitsmittel und Räume des BR/PR verweisen kann.

Weiter, Du sollst in ein Büro > 11qm umziehen. Das ist doch ein Büro/ Bürogöße welche sehr viele SchwbV sehr gerne hätten. Ich kann auch nicht erkennen, dass bei einer solchen Raumgröße die SchwbV ihren Aufgaben nicht nachkommen kann. Denn 1 Schreibtisch plus kleiner Besprechungstisch mit einem weiteren Stuhl für Besucher (die VPSchwb hat ja ihren Stuhl) und Schrank sollten da hinein passen.

Sollte der Raum wirklich für bestimmte notwendige Mandatstätigkeiten (größere Besprechungen oder solche mit Rollifahrern) nicht geeignet sein, so muss der AG dann ggf. temporär/zeitweise für solche Tätigkeiten geeignete andere Räumlichkeiten zu Nutzung bereit stellen. Dass kann dann aber auch der Verweis auf die Nutzung der Räumlichkeiten des BR/PR sein.

Mir ist nur ein Beschluss LAG Schleswig-Holstein B 6 TaBV 14/07 19-09-2007
betreffend der Raumgröße eines BR
bekannt. Hier wurde ein AG verpflichtet einem BR der aber aus 5 Personen besteht für alle Besprechungen einen Raum von 20 qm zu Verfügung zu stellen.

Beachte aber, 20 qm für einen BR der 5 Mitglieder hat, Du bist eine 1-Personenvertretung und sollst einen Raum bekommen der mehr als die Hälfte des Fläsche eines 5er Gremium hat.


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