Bereitstellung von Räumen und Geschäftsbedarf (Allgemeines)

hackenberger, Monday, 08.08.2005, 10:58 (vor 6861 Tagen) @ David

Hallo David,

habe gerade von einem RA den Hinweis bekommen, hier ggf mit folgendem Argument es zu versuchen:

Bundesdatenschutzgesetz: Anlage (zu § 9 Satz 1) und Hinweis auf § 42 (2) Nr. 1 + 2 und Abs. 3

Dieses könnte in Gesprächen mit dem AG durchaus hilfreich sein.

Es werden in den Unterlagen der SchwbV ggf. ja auch weitergehende Daten vorgehalten, welche auch einen BR nichts angehen. Die im Regelfall vorhandenen Schränke usw. haben keine Schlüssel welche nicht ggf. auch in Kopie anderweitig vorhaltig sind im Betrieb. Weiter geht es auch um hier sehr vertrauliche Gespräche / Telefonate mit gleicher Begründung wie bei Unterlagen.


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion