Freistellung schwerbehinderter Menschen von Nachtarbeit (Allgemeines)

hackenberger, Tuesday, 16.08.2005, 14:22 (vor 6852 Tagen) @ Leschner-Stein

Hallo Margret,

es gibt keinen Rechtsanspruch für Schwerbehinderte auf Freistellung von der Nachtarbeit.

Hier ein Auszug aus einer BAG-Urteilskurzmeldung:

"Schwerbehinderte müssen nicht grundsätzlich von Mehr- und Nachtarbeit freigestellt werden, entschied das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt (Az: 9 AZR 462/01). Im Einzelfall sei es zwar möglich, das der Arbeitgeber die Arbeitszeit behindertengerecht gestalten müsse. Dies dürfe für ihn aber nicht mit unzumutbaren oder unverhältnismäßig hohem Aufwand verbunden sein."

Grundlage könnte hier nur der § 81 SGB IX "behindertengerechte Beschäftigung" bilden. Doch könnte es sich auch dann ergeben, dass keine Beschäftigungsmölichkeit mehr gegeben ist. Daher sollte man hier vorher genau prüfen und abwägen.

Ich möchte hier keine Wertung abgeben, doch bei einem GdB von 50 könnte es schwierig sein, in der Behinderung, entsprechende tragfähige Gründe zur Unterstützung des Anspruches der Freistellung von Nachtarbeit wegen der Behinderung gem. § 81 zu finden.

Es gibt bestimmt auch in diesem Falle viele verständliche Gründe der/des Betroffenen ür sein Bestreben "keine Nachtarbeit", doch sind es fassbare Gründe welche in der Behinderung liegen>

Sorry, dass ich hier keine echte Schlagworte für eine Begründung liefern kann. Dieses wäre aber wenn überhaupt nur bei Wissen der Gründe welche hier als Behinderung anerkannt sind möglich.


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