Teilfreistellung (Freistellung)

malti, NRW/ RLP /SAARL, Tuesday, 01.05.2012, 16:39 (vor 4387 Tagen)

Hallo an Alle,
statt einer Frage mal nur ein Beitrag. :-)

Vor ein paar Tagen habe ich von meiner erfolgreichen 1.Rede auf unseren Br.-Versammlungen berichtet.
Nun fiel mir ein,daß ich noch ein Erfolgserlebnis hatte und euch davon erzählen will.
Da meine Arbeit als SBV immer umfangreicher wird und somit auch der (Arbeits)zeit-aufwand steigt,dachte ich mir im Februar:ich versuche mal eine Teilfreistellung zu bekommen.Wie man am Besten dabei vorgeht hatte ich ausführlich recherchiert und es auch genauso gemacht.
Ich habe die Gesamt-Mandatsaufgabenzeit des letzten Jahres und die zu Erwartende(höhere)Zeit in einem Antrag beim Arbeitgeber aufgeführt,ihn auf SGB IX hingewiesen(wg.vorrangiger Mandatsarbeit)und den Vorteil für ihn aufgezeigt,den er aufgrund der Planungsicherheit meiner AZ-Stunden hätte.Dann bat ich (mit Frist bis Ende Febr.um seine Entscheidung.3Tage später bekam ich einen Anruf und danach noch eine mail mit dem OK für diese Teilfreistellung und,daß sie rückwirkend ab ANFANG Febr.gilt!.....ich dachte nur: YES!!! :ok: geschafft!
Was noch dazu kommt:ich bin die 1.SBV(wir haben bundesweit 7 Regionen mit jewels 1 SBV )in unserem Unternehmen,die das gefordert hat und es auch bekam.
Warum ich euch das erzähle>Weil ich als SBV soooo unsicher war im Umgang mit dem AG.Nicht weil ich Angst habe,sondern weil es mir schwerfiel als SBV auf Augenhöhe mit ihm zu agieren.
Sollte jemand von euch in einer ähnlichen Situation sein : der Aufwand und Mut(eventuell Kampf),lohnt sich.Mit dem Erfolg wächst dann auch das Selbsbewußtsein das man auch beim Umgang mit Ämtern immer wieder braucht.
In diesem Sinne,

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"Wer nicht handelt ,wird behandelt."


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