Teilfreistellung (Freistellung)
Hallo,
sofern ein Freistellungsanspruch gem. § 96 SGB IX besteht, kann dieser auch analog der Regelungen bei BR in Form von Teilfreistellungen genommen werden.
Siehe hierzu auch "SGB IX Kommentar von F.J Düwell, NOMOS Verlag, § 96 Rn 39"
Alles andere ist Verhandlungs und Überzeugungssache!