Teilfreistellung (Freistellung)

hackenberger, Thursday, 14.02.2013, 19:41 (vor 4098 Tagen) @ gastdj

Hallo,

sofern ein Freistellungsanspruch gem. § 96 SGB IX besteht, kann dieser auch analog der Regelungen bei BR in Form von Teilfreistellungen genommen werden.

Siehe hierzu auch "SGB IX Kommentar von F.J Düwell, NOMOS Verlag, § 96 Rn 39"

Alles andere ist Verhandlungs und Überzeugungssache!


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