Amtszeit bei Verselbstständigung von Dienststellen (Wahlen)

reynaldo, Celle; Niedersachsen, Tuesday, 08.05.2012, 11:02 (vor 5279 Tagen)

Hallo zusammen,

unser Arbeitgeber (Körperschaft des Ö-Recht) hat aktuellen 3 Dienstellen die sich verselbstständigt haben. Jede Dienststelle hat einen eigenen ÖPR sowie eine eigene SBV.

Diese Selbstständigkeit endet aktuell und wird nicht weiter fortbestehen (Abstimmungsergebnis).

Die Amtszeit der SBV läuft nicht synchron mit der des ÖPR. Für den Personalrat erfolgen nun aktuelle Wahlen. Unsere Amtzeit läuft noch 2 Jahre.

Ich habe leider zu den Auswirkungen auf die SBV nichts konkretes finden können; weder in den Foren noch auf den Seiten "Wahlen".

Ich vertrete die Auffassung, dass wir unsere aktuelle Amtszeit mit den örtlichen SBVn zu Ende führen können, und erst bei anschließenden regulären Wahlen an das Aufheben der Verselbsstsändigung gebunden sind - sprich, dann nur noch eine SBV wählen können.

Ist dies soweit korrekt>

Amtszeit bei Verselbstständigung von Dienststellen

hackenberger, Tuesday, 08.05.2012, 19:53 (vor 5279 Tagen) @ reynaldo

Hallo,

» Ist dies soweit korrekt>

NEIN!!

Mit der Auflösung der der Dienststelle/Verselbstständigung enden dort auch alle Mandate ALLER Mitarbeitervertretungen.

Wenn nun eine neue DSt entsteht sind dort auch Neue SBV Wahlen zu machen.

Kontextlink:
A-Z Übergangsmandat - öffentlichen Dienst!

Amtszeit bei Verselbstständigung von Dienststellen

reynaldo, Celle; Niedersachsen, Thursday, 10.05.2012, 14:05 (vor 5277 Tagen) @ hackenberger

Hallo,

vielen Dank für die Info und den Link natürlich - war sehr hilfreich.

Wenn ich die Ausführungen richtig verstehe, endet die Amstzeit der SBV jeweils an den Standorten die sich verselbstständigt hatten.

Am Hauptsitz war jedoch keine Verselbstständigung notwendig. Ich gehe also davon aus, dass hier die SBV weiter bis zum Ende der regulären Amtszeit bestehen bleibt, und darüber hinaus für die Belange der Schwerbehinderten an allen Standorten verantwortlich ist, die nicht mehr einer Verselbstständigung unterliegen.

Habe ich das soweit richtig rekapituliert>!

mfg und Danke.

Amtszeit bei Verselbstständigung von Dienststellen

hackenberger, Thursday, 10.05.2012, 16:34 (vor 5277 Tagen) @ reynaldo

Hallo,

» Habe ich das soweit richtig rekapituliert>!
JA! So ist es!! Anders nur, wenn ein Neuer Betrieb/Dienststelle entsteht! Also die aufnehmende auch nicht mehr in ihrem Alten Status bleibt, sich also rechtlich nicht verändert.

Amtszeit bei Verselbstständigung von Dienststellen

reynaldo, Celle; Niedersachsen, Thursday, 10.05.2012, 16:39 (vor 5277 Tagen) @ hackenberger

besten Dank... ;-)

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